top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und andere Veranstaltungen und die Hebammenbetreuung in der Vor- und Nachsorge, sowie den Aufenthalt in den Räumen der Hebammenpraxis Ückendorf. Sie regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Schwangeren/ Wöchnerin, der Kursteilnehmenden und Besuchenden in Form eines Dienstleistungs- bzw. Behandlungsvertrages.

 

1. Anmeldung

​

Eine Anmeldung zu Kursen, Dienstleistungen oder zur Betreuung während und nach der Schwangerschaft kann per E-mail oder über dieser Homepage oder der Homepage der Hebammenpraxis Ückendorf erfolgen. Mit dem Absenden des Formulars, oder der Weitergabe des unterschriebenen Anmeldebogens kommt es zu einem rechtsgültigen Vertrag mit der Hebamme oder ggf. mit der Hebammenpraxis Ückendorf. Dies verpflichtet zur Zahlung der Kurs-, oder Dienstleistungsgebühr bzw. des Eigenanteils.

 

2. Haftung

​

Jede Hebamme / Kursleiter/in handelt eigenverantwortlich und haftet eigenständig und persönlich für ihre jeweilige Tätigkeit. Dies beinhaltet alle der von der jeweiligen Hebamme erbrachten Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Dafür verfügt jede Hebamme über eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung. Die Teilnahme an Veranstaltungen in den Räumen der Praxis und auf dem gesamten Praxisgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Sach- und Personenschäden durch die Praxis ist ausgeschlossen.

 

3. Zahlungsbedingungen

​

Behandlungen:

​

Die Behandlungen werden mit den gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet. Die jeweiligen Bedingungen regeln hier der Behandlungsvertrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen.

 

Kurse:

​

Die Gebühren für Rückbildungskurse, sowie für Geburtsvorbereitungskurse werden von den gesetzlichen/privaten Kassen bei regelmäßiger Teilnahme übernommen. Alle weiteren Kurse, sowie die Gebühr der Begleitperson bei der Geburtsvorbereitung, werden vor Kursbeginn per Banküberweisung oder Paypal gezahlt.

​

Wahlleistungen

​​

Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. 

 

Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Folgende Wahlleistungen bietet die Hebamme derzeit an:

 

  • Kinesiotaping

  • Akupunktur

  • Softlasertherapie

  • Trageberatung

​

4. Erstattung Kursgebühren Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

​

In der Schwangerschaft und nach der Geburt hat eine gesetzlich versicherte Frau Anspruch auf einen, von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungskurs (max. 14 Kursstunden / je 60 Minuten) und einen Rückbildungskurs (10 Stunden / je 60 Minuten). Voraussetzung für die Erstattung durch die (GKV) ist die regelmäßige Kursteilnahme. Hier muss die Teilnehmende die Versichertenbestätigung eigenhändig und am Tag der Teilnahme des Kurses unterzeichnen. Mit der Versichertenbestätigung erfolgt nach Abschluss des Kurses die Abrechnung mit der GKV durch die Hebamme. Versäumte Stunden werden der Teilnehmenden von der Hebamme privat in Rechnung gestellt, da diese von der GKV nicht erstattet werden.

​

5. Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung (PKV)

​

Die PKV erstattet in der Regel im gleichen Leistungsumfang wie die GKV. Der Leistungsumfang der jeweiligen privaten Versicherung ist jedoch von der Privatversicherten im Einzelfall selbst in Erfahrung zu bringen. Am Ende der in Anspruch genommenen Leistung erhält die Versicherte der PKV eine Privatrechnung, welche sie bei ihrer Krankenversicherung einreicht. Für alle Privatrechnungen gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privatgebührenordnung für Hebammen des Landes NRW.

 

6. Kurse

​

Für Veranstaltungen, wie Kurse oder Seminare gibt es jeweils eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, behält sich die HebammeP vor, den Kurs/die Veranstaltung zu stornieren, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten. Darüber werden die Teilnehmenden schriftlich oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht der Teilnehmenden. Kommt es zu einem Kurs- oder Veranstaltungsausfall seitens der Hebamme, werden bereits bezahlte Kursgebühren zurückerstattet. Die Hebamme haftet nicht für Schäden durch eine nicht erfolgte Kurseinheit. Es ist möglich, dass Kurse von einer anderen als der ausgeschriebenen Kursleitung durchgeführt werden. Sollte es zu Änderungen der Kurszeiten und/oder -tage kommen, werden die Teilnehmenden hierüber schriftlich oder mündlich informiert. Mit ihrer Anmeldung zu einem Kurs/einer Veranstaltung bestätigt die Teilnehmende, dass es keine medizinischen Hinderungs- oder Ausschlusskriterien für die Teilnahme gibt. Dies gilt insbesondere für die Kurse in der Schwangerschaft und im Wochenbett.

 

7. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Kurse 

 

Der Rücktritt von einem gebuchten Kurs, der noch nicht begonnen hat, ist bis 14 Tage vor Kursstart möglich. Dazu muss die Kündigung spätestens 14 Tage vor Kursbeginn schriftlich (per Brief oder E-Mail) bei der Hebamme eingehen. Geht bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Kündigung bei ein, ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Eine Kündigung im laufenden Kurs ist nicht möglich. Versäumt die Teilnehmende aus eigenem Verschulden Kurseinheiten oder das gebuchte Seminar, ist eine Erstattung der Kursgebühr für versäumte Stunden nicht möglich. Handelt es sich um einen von der KV erstattungsfähigen Kurs ist, sind die Kosten privat zu tragen. Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet. Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.

​

8. Rücktritt von erfolgter Anmeldung für Dienstleistungen

​

Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin schriftlich (per Brief oder E-Mail) abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung. Versäumt die Teilnehmende aus eigenem Verschulden die gebuchte Behandlung, ist eine Erstattung der bereits gezahlten Gebühr für versäumte Termine nicht möglich. Handelt es sich um einen von der KV erstattungsfähige Behandlung, sind die Kosten ebenfalls privat zu tragen. Es wird ausdrücklich auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach § 627 Absatz 1 BGB verzichtet. Es gelten die aktuellen Vorgaben des Fernabsatzgesetzes.

​

9. Schweigepflicht und Datenschutz

​

Alle Mitarbeitenden der Praxis (Hebammen und Kursleitenden) unterliegen der Schweigepflicht. Daten oder Informationen zu beteiligten Personen dürfen nur nach deren Einwilligung, oder in Notsituationen (Bewusstlosigkeit, akute lebensbedrohliche Situation) weitergegeben werden. Alle Daten die die Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Dienstleistung erheben, werden nur zur Erbringung, Abrechnung und Sicherung der Qualität verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

10. Hausordnung der Hebammenpraxis Ückendorf

​

Die Hebammenpraxis Ückendorf ist schuhfrei. Daher bitten wir darum, Straßenschuhe im Eingangsbereich auszuziehen. Socken oder Nicht-Straßenschuhe dürfen gern getragen werden. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände in der Praxis wird keine Haftung übernommen. Rauchen oder der Konsum anderer Suchtmittel ist in den Räumen der Praxis untersagt. Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Eltern begleitende Kinder, obliegt den Eltern. Der Verzehr von Speisen und (heißen) Getränken sowie die Benutzung der Kaffeemaschine und des Heißwasserkochers erfolgt auf eigene Gefahr. Der Wickelplatz steht zur freien Verfügung. Hier sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten und gebrauchte Utensilien (Windeln, Feuchttücher etc.) selbständig zu entsorgen. Schwere ansteckende Infektionskrankheiten sind den Mitarbeitenden zu melden und schließen von einer Kursteilnahme aus. Die Mitarbeitenden behalten sich vor, Besuchenden ein Hausverbot zu erteilen, sofern diese grob fahrlässig gegen die Hausordnung verstoßen.

 

11. Schlussbestimmung

​

Ist oder wird eine Regelung dieser AGB unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

bottom of page